Suchtpräventions Seminar für Führungskräfte und Ausbilder

Unsere Trainer freuen sich auf Sie

In unseren Seminaren beleuchten wir verschiedene Aspekte einer vielschichtigen Krankheit: der Sucht. Sie lernen, was eine Sucht überhaupt ist und wie sie entsteht. Dazu präsentieren wir Ihnen Zahlen, Daten und Fakten, die aufrütteln – denn eine Suchterkrankung ist schon lange nicht mehr das, was nur „die Anderen“ betrifft.
Wir klären Sie über die Rechte und Pflichten, die sie als Verantwortlicher und/oder Führungskraft innehaben, sowie über rechtliche Aspekte innerhalb des Betriebes auf.
Dass Suchterkrankte in den meisten Fällen ihre Neigungen zu verstecken versuchen, ist hinreichend bekannt. Aber wie erkennen Sie, dass jemand in Ihrem Umfeld an einer Sucht erkrankt ist? Wir schulen Sie darauf, erste Anzeichen einer Erkrankung zu erfassen.
Sie werden auf das jeweilige und individuelle Realitätsempfinden der Betroffenen sensibilisiert – und wie sie mit dieser umgehen können. Sie erfahren, wie Sie den Mitarbeiter ansprechen, adäquat reagieren und sich auf ein Gespräch mit diesem vorbereiten können, in dem das Vertrauen und die gegenseitige Wertschätzung erhalten bleiben.
Wir erklären Ihnen den 5 Stufenplan, der einen Leitfaden für den Umgang mit erkrankten Mitarbeitern darstellt und wie er auf individuelle Situationen und Bedürfnisse eines Betriebes angepasst werden kann.

Seminarinhalte:

  • Zahlen / Daten / Fakten
  • Basisinfos zum Thema Sucht
  • Woran erkenne ich, dass jemand suchtmittelauffällig ist?
  • Rechte und Pflichten von Führungskräften
  • Rechtlicher Aspekt im Betrieb
  • Richtig reagieren
  • 5 Stufenplan
  • Wie spreche ich den MA/Azubi an
  • Wie bereite ich mich auf ein Gespräch vor?

Primärprävention

Vorbeugungsmaßnahmen, d.h. Aktivitäten, die sich an die gesunden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen richten, und dazu beitragen, das Entstehen von physischen, psychischen und sozialen Beeinträchtigungen zu verhindern, werden als Primärprävention bezeichnet. Bereits vorhandene Anlagen und Möglichkeiten der Beschäftigten werden gefördert. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden für positive werte und Ziele sensibilisiert.

Was will Primärprävention erreichen?

Ziele der Maßnahmen sind:

  • Förderung eines bewussten Umgangs mit Suchtmitteln
  • Angebot attraktiver Alternativen in sämtlichen Bereichen
  • Information über die Risiken des Suchtmittelmissbrauchs für die gesamte Belegschaft, einschließlich der Auszubildenden
  • Information über Co-Abhängigkeit, Erlernen von konstruktiven Verhaltensmöglichkeiten im Umgang mit suchtmittelauffälligen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen
  • Vorbildverhalten der Meinungsbildner auf Management- und Arbeitnehmerseite
  • Analyse Risiko fördernder Faktoren
  • Gesunde und bewusste Lebensführung und Arbeitsgestaltung, gezielte Gesundheitsförderung

Wo setzt Primärprävention im Betrieb an?

Betriebliche Präventionsmaßnahmen setzen auf drei verschiedenen Ebenen gleichzeitig an.

Wir unterscheiden:

  • Strukturelle Maßnahmen
  • Stoffbezogene Maßnahme
  • Personenbezogene Maßnahmen

Strukturelle Maßnahmen

Die Aktivitäten in diesem Bereich betreffen die konkrete Arbeitssituation. Risiko fördernde Faktoren werden analysiert.
Die Analyse umfasst einmal die direkte Gefährdung der Belegschaft durch Sucht auslösende Stoffe oder trinkfreudige Kollegen und Kolleginnen. Sie meint aber auch die eher indirekt wirkenden Arbeits- und Lebensbedingungen, die Stress auslösen und damit Sucht fördernden Charakter haben können.

Primärpräventive Maßnahmen im Bereich der direkten Gefährdung

Sucht relevante Lösungsmittel (nitrohaltige Lacke, Verdünnungen etc.) durch andere ersetzen, wo dies möglich ist. Keine suchtgefährdeten oder –kranken Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in unmittelbarer Umgebung dieser Stoffe einsetzen. Falls der Ersatz der Stoffe nicht möglich ist, trinkfreudige Kollegen und Kolleginnen ansprechen und gemeinsam mit ihnen und den Verantwortlichen überlegen, wie das Gruppenverhalten beeinflusst werden kann.

Im Bereich der indirekten Gefährdung gilt es, bestimmte Risikobereiche zu identifizieren und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Mögliche Stress-Auslöser sind zum Beispiel:

  • Unklare und fehlende Kommunikation zwischen Vorgesetzten und
  • Mitarbeitern
  • Arbeitsüberlastung
  • Unterforderung
  • Unklare Verantwortungsbereiche
  • Mangelnde oder zu starke Autoritätsstruktur
  • Unflexible Arbeitszeit und Arbeitsplatzgestaltung etc.

Um diese Thematik angstfrei besprechen zu können, ist in diesem Bereich die Bildung kleiner Arbeitsgruppen denkbar. Wünschenswert ist ein zusätzliches Seminarangebot, das die Kollegen und Kolleginnen bei der Lösung ihrer Probleme unterstützt.

Stoffbezogene Maßnahmen

Bei diesen Maßnahmen geht es um den „betrieblichen Binnenmarkt“ und um die Verfügbarkeit von Suchtmitteln im Betrieb.
Sinnvolle, attraktive Alternative könnte beispielsweise sein, das im Betrieb verkaufte Getränkeangebot möglichst zu erweitern und zusätzlich frische Säfte, verschiedene Marken Mineralwasser, ein kultiviertes Kaffee- und Teeangebot etc. bereitzustellen.

Wichtig für den Kantinenbereich:

  • Deklaration und Reduktion von Alkohol in Nahrungsmitteln
  • Spirituosen werden im Betrieb nicht verkauft
  • Verteuerung von Bier und Wein und Subvention alkoholfreier Getränke

Eine weitere Ansatzmöglichkeit bietet die alkoholfreie Bewirtung von Kunden. Sie vermitteln damit ihren Geschäftspartnern, dass im Zuge der Qualitätssicherung Suchtmittel aus dem unmittelbaren Arbeitsbereich verdrängt werden sollen und alle leitenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Vorbildfunktion übernehmen. Kunden nehmen ein attraktives alkoholfreies Angebot gerne an. Wenn nicht, sollten sie außerhalb des Unternehmens bewirtet werden.

Entscheidend ist bei allen präventiven Maßnahmen das Vorbildverhalten der Führungskräfte. Innerhalb des „Arbeitskreises Sucht“ ist deshalb ein Verhaltenskodex zwischen Unternehmens- und Arbeitnehmervertretern abzustimmen.

Personenbezogene Maßnahmen

Diese Ebene umfasst die Informationen der gesamten Belegschaft in Form von Aktionstagen, Info-Veranstaltungen, Seminaren etc.

Öffentlichkeitsarbeit

Voraussetzung für die Akzeptanz der Maßnahmen ist eine gute Öffentlichkeitsarbeit.
Es ist sinnvoll, die Mitarbeiter durch visuell ansprechende, positive Botschaften für das Thema zu interessieren und für Aktionen zu gewinnen. Je attraktiver die Alternativen zum Konsum alkoholischer Getränke sind, desto eher wird sich Erfolg einstellen.
Es gibt sehr unterschiedliche Formen, auf welche Art die Belegschaft informiert werden kann.
Faltblätter ohne erhobenen Zeigefinger, die in einer positiven Aufmachung Suchtprävention und das Beratungsangebot beschreiben, können verteilt und ausgelegt oder an alle, die Belegschaft und deren Familien verschickt werden.

Eine weitere Möglichkeit, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in die Präventionsmaßnahmen aktiv mit einzubinden, ist die Ausschreibung eines Fotowettbewerbs oder eines Plakatwettbewerbs, bei dem Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Motive einsenden, die mit einer zündenden Überschrift versehen auch im Betrieb ausgehängt werden. Der Reiz für die Belegschaft erhöht sich durch eine Prämierung.

Solche Aktivitäten tragen dazu bei, dass sich die Mitarbeiter mit dem Programm identifizieren.
Ein hervorragendes Medium, um das Beratungsangebot zu erläutern, ist ein Artikel in der Hauszeitschrift oder aber das Intranet.
Hier besteht die Möglichkeit, dass sich die Ansprechpartner persönlich vorstellen und ihr Beratungsangebot attraktiv darstellen.

Besondere Angebote machen:

Um möglichen Suchterkrankungen vorzubeugen, ist es notwendig, innerbetriebliche Bedingungen zu schaffen, die das Wohlbefinden der Mitarbeiterschaft fördern.

Attraktive Seminarangebote zu den Themen:

  • Stressmanagement
  • Verbesserung der Kommunikation
  • Erlernen von Entspannungstechniken
  • Bewegung, sportliche Betätigung
  • Steigerung von Wohlbefinden
  • Arbeitszeit und –platzgestaltung

werden von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen gerne angenommen und verbessern nachhaltig das Betriebsklima.

(Quelle:„Nicht wegsehen, hingehen…; LWV, S. 66 – 71)

Vorgesetzte sind Schlüsselpersonen – Führungskräfte, insbesondere den direkten Vorgesetzten – kommt bei der Umsetzung der betrieblichen Suchtprävention eine wichtige Rolle zu. Die rechtlich vorgegebene Fürsorgepflicht umfasst auch die Wahrnehmung von Auffälligkeiten und die frühzeitige Intervention. Es gibt kein einheitliches Erscheinungsbild der Suchtkrankheit, aber einige Warnzeichen, die auf eine Abhängigkeit schließen lassen, wenn sie nicht nur einzeln und einmalig auftreten.

Der Verdacht der Abhängigkeit von Suchtmitteln liegt nahe, wenn mehrere der folgenden Anzeichen über einen längeren Zeitraum beobachtet werden:

  • Veränderungen im äusseren Erscheinungsbild und in der Hygiene
  • Veränderungen im Arbeitsverhalten, der Arbeitsleistung und der Arbeitsqualität
  • Veränderung im Sozialverhalten

Es ist nicht einheitlich zu beschreiben, wie Führungskräfte und Vorgesetzte einen Suchtkranken erkennen können. Der Grund dafür liegt in den unterschiedlichen Suchtformen. So verhält sich ein Mensch mit Alkoholsucht durchaus anders als ein Mensch mit Spielsucht.

Hier ein Beispiel:

Jahrelang konnte der Buchhalter Karl M. seinen Alkoholkonsum während der Arbeit verschleiern. Doch seitdem er einen neuen Kollegen in der Abteilung hat, sind alle anderen etwas misstrauisch geworden.

Der neue Kollege bemerkt ein seltsames Verhalten bei Karl und bespricht dies mit seinem Vorgesetzten:

Er hält Termine und Fristen oft nicht ein, und wenn er es zu einem Teammeeting schafft, wirkt er unkonzentriert, nervös und angespannt. Wenn ich ihn frage, was mit ihm los ist, fasst er das gleich als Kritik auf und reagiert aggressiv. Wenn er Fehler macht – und das kommt immer häufiger vor – leugnet er diese und schiebt die Schuld auf andere und behauptet alle sind gegen ihn. Dabei will ich ihm nur helfen, denn so ist eine Zusammenarbeit einfach nicht mehr drin. Letzte Woche habe ich bemerkt, dass es in seinem Büro sogar nach Alkohol roch – vielleicht ist das sein Problem?“

Auch der Vorgesetzte hat schon bemerkt, dass sich Karl M. häufig krankmeldet und während der Arbeitszeit oft nicht an seinem Arbeitsplatz sitzt. Aber mit Alkohol hatte er dieses Verhalten noch nicht in Verbindung gebracht. Nun will er sich jedoch dieser Thematik annehmen.

Alle Beschäftigten, also auch Führungskräfte, sind verpflichtet, bei ihrer Arbeit die Arbeitsschutzbestimmungen und die Weisungen des Arbeitgebers zu beachten und auch selbst für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen und Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind.

Zu den grundsätzlichen Regeln der Gesprächsführung gehört es, ein gutes Gesprächsklima zu schaffen. Für Führungskräfte ist es daher wichtig, erkennen zu lassen, dass sie sich um den Mitarbeiter Sorgen machen. Führungskräfte müssen dieses Gespräch lenken, d.h. auch, sich nicht auf Diskussionen einzulassen.
Es geht darum, die Kontrolle über das Gespräch zu halten, die Ziele vor Augen zu haben und sich nicht auf Ablenkungen einzulassen. Eine weitere Grundregel für den ist auch, in „Ich-Form“ zu sprechen und „Du“-Formulierungen zu vermeiden. Schuldzuweisungen und Vorwürfe sind in jedem Fall zu unterlassen.

Das erste Gespräch ist vertraulich zu behandeln. Es hat keinen Disziplinarcharakter, schriftliche Aufzeichnungen sind nicht erforderlich. Seien Sie wertschätzend und respektvoll.

Eine Schlüsselrolle bei der betrieblichen Suchtprävention nehmen Führungskräfte mit Personalverantwortung ein.
Ein sensibles Wahrnehmen von Warnsignalen (Geruch nach Alkohol, Wesensveränderungen, Nachlässigkeiten) und ein frühzeitiges, klärendes Gespräch sind zentrale Bestandteile gesunder und verantwortungsvoller Führung.

Leider ignorieren viele Vorgesetzte offensichtliche suchtbedingte Probleme ihrer Arbeitnehmer in der Praxis viel zu lange. Sehr oft, weil sie nicht geschult sind, angemessen und zeitnah zu reagieren. Viele scheuen sich, einen Beschäftigten mit seiner Sucht zu konfrontieren. Andere fürchten das Aufkommen eines Konflikts.
Die vergebene Hoffnung, dass sich das Problem schon von allein lösen wird, erfüllt sich in der Regel nicht. Vorgesetzte müssen wissen, dass sie einen Abhängigen nicht therapieren können. Sie können ihn allerdings dazu motivieren und dabei unterstützen, frühzeitig professionelle Hilfe zu finden und in Anspruch zu nehmen.
Mut tut gut!

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